Pflichten der Glücksspielanbieter

Glücksspielanbieter in Deutschland unterliegen im Zusammenhang mit dem Spielersperrsystem OASIS und dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) einer Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen. Diese dienen dem Schutz der Spielerinnen und Spieler sowie der Bekämpfung der Glücksspielsucht.

Anschluss an OASIS

  • Gesetzliche Verpflichtung: Nahezu alle legal in Deutschland operierenden Glücksspielanbieter sind gesetzlich verpflichtet, sich an das OASIS Spielersperrsystem anzuschließen. Betriebe, die nach dem 1. Juli 2021 nicht angeschlossen sind, dürfen grundsätzlich keine Glücksspiele anbieten bzw. Spielgeräte betreiben.  
  • Anschlusspflichtige Anbieter: Dazu gehören unter anderem:
    • Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)  
    • Betreiber von Spielbanken  
    • Anbieter von Online-Casinospielen  
    • Veranstalter und Vermittler von Sportwetten (online und terrestrisch)  
    • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden (z.B. Keno) (Ausnahme: Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, wie Lotto 6aus49 oder Eurojackpot )  
    • Gewerbliche Spielvermittler  
    • Anbieter von Pferdewetten im Internet  
    • Buchmacher  
    • Veranstalter von Online-Poker  
    • Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet  
    • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten  
  • Verfahren zum Anschluss: Der Anschluss an OASIS erfolgt in der Regel über einen Online-Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt. Anbietern stehen typischerweise zwei Schnittstellen zur Verfügung: ein WebService (OASIS WS) für automatisierte Massenabfragen und eine browserbasierte Web-Anwendung (OASIS WEB) für manuelle Abfragen.  
  • Wichtiger Hinweis: Jede einzelne Betriebsstätte eines Glücksspielanbieters (z.B. jede einzelne Spielhalle) muss separat an OASIS angeschlossen werden und einen eigenen Antrag stellen.  
  • Notwendige Unterlagen für den Anschlussantrag: Für den Anschlussantrag beim RP Darmstadt müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, wie z.B. eine gültige glücksspielrechtliche Erlaubnis, Gewerbeerlaubnis oder Geeignetheitsbestätigungen für Aufsteller von Geldspielgeräten. Ohne gültige Erlaubnis ist kein Anschluss möglich.  

Identitätsprüfung und Abgleich mit der Sperrdatei

  • Identifizierungspflicht: Glücksspielanbieter sind gesetzlich verpflichtet, jede spielwillige Person vor der Zulassung zum Spiel sorgfältig zu identifizieren. Diese Identifizierung muss mittels eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (z.B. Personalausweis, Reisepass) oder einer vergleichbaren, behördlich anerkannten Methode erfolgen.  
  • Abgleichpflicht: Unmittelbar nach der Identifizierung besteht die zwingende Pflicht zum Abgleich der Daten der identifizierten Person mit der zentralen OASIS-Sperrdatei. Erst wenn OASIS zurückmeldet, dass keine Sperre für die Person vorliegt (“Der Spieler ist nicht gesperrt”), darf die Teilnahme am Glücksspiel gewährt werden.  
  • Häufigkeit des Abgleichs: In Spielhallen hat der Abgleich beispielsweise bei jedem Betreten der Räumlichkeiten zu erfolgen. In Gaststätten mit Geldspielgeräten kann die Abfrage vor dem ersten Spiel während desselben Aufenthalts ausreichend sein.  

Sozialkonzept (§ 6 GlüStV 2021) – Anforderungen und Umsetzung

  • Verpflichtung zur Erstellung: Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind nach § 6 GlüStV 2021 verpflichtet, ein Sozialkonzept zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu evaluieren.  
  • Ziele des Sozialkonzepts: Das Sozialkonzept dient dazu, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen, Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen.  
  • Mindestinhalte: Das Sozialkonzept muss umfassende und wirksame Maßnahmen beinhalten. Ein zentraler Bestandteil ist die detaillierte Beschreibung, wie die Verfahren des OASIS-Sperrsystems (Selbst- und Fremdsperren, Abfragen) im Unternehmen sichergestellt und umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:
    • Benennung von Beauftragten für das Sozialkonzept.  
    • Regelmäßige und dokumentierte Schulung des Personals im korrekten Umgang mit OASIS, den Sperrverfahren sowie in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens.  
    • Umsetzung des Jugendschutzes und der Identitätskontrollen, einschließlich des Abgleichs mit der Sperrdatei OASIS.  
    • Aufklärung der Spieler über Suchtrisiken, Hilfsangebote und die Funktionsweise der Sperrverfahren.  
    • Mechanismen zur Früherkennung problematischen Spielverhaltens und zur Frühintervention.  
    • Sicherstellung der praktischen Umsetzung der Sperrverfahren (Selbst- und Fremdsperren).  
    • Kontinuierliche Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und regelmäßige Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden.  

Informationspflichten gegenüber Spielern

  • Umfassende Aufklärung: Anbieter sind verpflichtet, gut sichtbare und leicht zugängliche Informationen für Spieler bereitzustellen. Dazu gehören:
    • Informationen über die Suchtrisiken der angebotenen Glücksspiele.  
    • Das gesetzliche Teilnahmeverbot für Minderjährige.  
    • Informationen über Möglichkeiten der anonymen Beratung und Therapie bei Spielsucht.  
    • Eine verständliche Erklärung der Funktionsweise des OASIS-Sperrsystems, einschließlich der Optionen zur Selbst- und Fremdsperre.  
  • Platzierung der Informationen: Diese Informationen müssen an geeigneten Stellen platziert sein, beispielsweise durch deutlich sichtbare Aushänge in Spielstätten, durch die Auslage von Informationsbroschüren oder durch entsprechende Hinweise auf den Webseiten der Online-Anbieter.  

Kosten für Anbieter (Anschluss- und Nutzungsgebühren)

  • Kostenpflicht: Für die Nutzung des Sperrsystems OASIS durch die angeschlossenen Glücksspielanbieter fallen Kosten an.  
  • Preisstruktur: Die Details zur Kostenstruktur sind in der jeweils gültigen Preisliste des Regierungspräsidiums Darmstadt festgelegt. Diese umfassen in der Regel:
    • Einen jährlichen Mindestbetrag pro Unternehmen (z.B. 240 Euro gemäß der Preisliste ab 01.01.2024).  
    • Ein nutzungsabhängiges Entgelt, das sich nach der Anzahl der getätigten Abfragen bei OASIS richtet. Hierbei kommen oft gestaffelte Preise zur Anwendung, d.h., der Preis pro Abfrage sinkt mit steigendem Abfragevolumen.  
  • Beispielrechnungen: Die Preislisten des RP Darmstadt enthalten oft Beispielrechnungen zur Veranschaulichung der Kostenkalkulation.  

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Pflichten aus dem GlüStV 2021 im Zusammenhang mit OASIS können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen:

  • Bußgelder: Es drohen Bußgelder, die eine Höhe von bis zu 500.000 Euro erreichen können.  
  • Lizenzentzug: Der Entzug der erteilten Glücksspiellizenz ist eine mögliche schwerwiegende Konsequenz.  
  • Einziehung von Umsätzen: Die durch den Verstoß erzielten Umsätze können eingezogen werden.  
  • Schadensersatzansprüche von Spielern: Wenn ein Spieler trotz einer bestehenden OASIS-Sperre bei einem Anbieter spielen konnte und dabei Verluste erlitten hat, kann er unter Umständen die Rückforderung dieser Einsätze vom Anbieter verlangen.  

Die Androhung hoher Bußgelder und weiterer einschneidender Konsequenzen signalisiert, dass Verstöße gegen die OASIS-Bestimmungen als ernsthafte Verfehlungen angesehen werden.  

Tabelle: Pflichten der Glücksspielanbieter im Überblick

PflichtRechtsgrundlage (GlüStV 2021)KurzbeschreibungKonsequenz bei Verstoß
Anschluss an OASISu.a. § 8 Abs. 3, § 24 Verpflichtung zum Anschluss an das zentrale Sperrsystem.Bußgeld, Untersagung des Betriebs.
Identitätsprüfung & OASIS-Abgleich§ 8 Abs. 3 Identifizierung jedes Spielers und Abgleich mit OASIS vor Spielteilnahme.Bußgeld, mögliche Schadensersatzansprüche Spieler, Lizenzentzug.
Umsetzung Sozialkonzept§ 6 Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts mit Maßnahmen zum Spielerschutz, inkl. OASIS-Handhabung und Personalschulung.Bußgeld, Nichterteilung/Entzug der Erlaubnis.
Informationspflichten ggü. Spielern§ 7, § 6 Abs. 2 Nr. 5 Bereitstellung von Informationen über Suchtrisiken, Hilfsangebote, OASIS-Funktionsweise.Bußgeld.
Bearbeitung von Sperranträgen (Selbst-/Fremd)§ 8a Entgegennahme und Weiterleitung/Eintragung von Sperren; Anhörung bei Fremdsperre.Bußgeld.
Keine Spielteilnahme gesperrter Spieler§ 8 Abs. 3 Aktives Verhindern der Spielteilnahme von in OASIS gesperrten Personen.Bußgeld, mögliche Schadensersatzansprüche Spieler, Lizenzentzug.
Zahlung der Nutzungsentgelte§ 8c, Preisliste RP DA Entrichtung der Gebühren für Anschluss und Nutzung von OASIS.Vertragliche Konsequenzen, ggf. Ausschluss von OASIS-Nutzung.
Datenschutzkonforme Datenverarbeitung§ 23, DSGVO Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung von Spielerdaten im Kontext von OASIS.Bußgelder nach DSGVO/BDSG, Schadensersatzansprüche.