Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, bildet die umfassende rechtliche Grundlage für das Glücksspielwesen in Deutschland. Er ist ein Abkommen zwischen allen 16 deutschen Bundesländern und zielt darauf ab, das Glücksspiel unter Berücksichtigung des Spielerschutzes neu zu regulieren.
A. Ziele des GlüStV 2021 (§ 1 GlüStV 2021)
Gemäß § 1 GlüStV 2021 verfolgt der Staatsvertrag gleichrangig mehrere Ziele :
- Suchtprävention und -bekämpfung: Das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht soll verhindert und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden.
- Kanalisierung des Spieltriebs und Bekämpfung des Schwarzmarktes: Durch ein begrenztes, legales Glücksspielangebot soll der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt und der Entwicklung von unerlaubten Glücksspielen auf dem Schwarzmarkt entgegengewirkt werden.
- Jugend- und Spielerschutz: Der Schutz von Minderjährigen und Spielern soll umfassend gewährleistet werden.
- Ordnungsgemäße Durchführung und Schutz vor Kriminalität: Es soll sichergestellt werden, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.[1, 2, 3]
- Integrität des sportlichen Wettbewerbs: Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei Sportwetten sollen vorgebeugt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, sieht der GlüStV 2021 differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vor, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenzialen Rechnung zu tragen. Das OASIS-Spielersperrsystem ist ein zentrales Instrument, das maßgeblich zur Erreichung der Ziele der Suchtprävention und des Spielerschutzes beiträgt.
B. Relevanz für das Spielersperrsystem OASIS
Das OASIS-Spielersperrsystem ist eine direkte und konkrete Umsetzungsmaßnahme der im GlüStV 2021 verankerten Schutzziele, insbesondere des Spielerschutzes und der Suchtprävention. Es ist eng mit den allgemeinen Pflichten der Glücksspielanbieter verbunden, wie beispielsweise der Verpflichtung zur Erstellung und Umsetzung eines detaillierten Sozialkonzepts gemäß § 6 GlüStV 2021, das die Anbindung an und Nutzung von OASIS einschließt.
C. Wichtige Paragraphen des GlüStV 2021 im Detail
Im Folgenden werden die für das OASIS-Spielersperrsystem wichtigsten Paragraphen des GlüStV 2021 näher erläutert:
1. § 6 Sozialkonzept
Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind nach § 6 GlüStV 2021 verpflichtet, ein Sozialkonzept zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu evaluieren. Dieses Konzept dient dazu, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen, Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen.
Die Mindestinhalte eines Sozialkonzepts sind detailliert festgelegt und umfassen unter anderem :
- Benennung von verantwortlichen Beauftragten.
- Regelmäßige Schulungen des Personals (Rechtsgrundlagen, Suchtkenntnisse, Früherkennung, Kommunikation).
- Maßnahmen zum Jugendschutz, Identitätskontrollen und den Abgleich mit der Sperrdatei OASIS.
- Aufklärung der Spieler über Suchtrisiken, Hilfsangebote und die Funktionsweise der Sperrverfahren.
- Mechanismen zur Früherkennung problematischen Spielverhaltens und zur Frühintervention.
- Die praktische Umsetzung der Sperrverfahren (Selbst- und Fremdsperren).
- Dokumentation der Maßnahmen und regelmäßige Berichterstattung.
2. § 8 Spielersperrsystem; Abgleich mit dem Sperrsystem
§ 8 GlüStV 2021 legt die Einrichtung des zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems OASIS als wesentliches Instrument der Suchtprävention fest. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind verpflichtet, spielwillige Personen zu identifizieren und vor jeder Zulassung zur Spielteilnahme einen Abgleich mit der Sperrdatei OASIS durchzuführen. Ausnahmen von dieser Abgleichpflicht bestehen beispielsweise für bestimmte Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, und für bestimmte Formen von Pferdewetten.
3. § 8a Eintragung und Dauer der Sperre
Dieser Paragraph regelt das Verfahren zur Eintragung von Selbst- und Fremdsperren.
- Antragstellung: Anträge können beim Glücksspielanbieter oder direkt bei der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt werden.
- Fremdsperre und Anhörung: Bei einer Fremdsperre, die von Anbietern oder Dritten (z.B. Angehörigen) beantragt werden kann, wenn Anhaltspunkte für Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder ähnliches vorliegen, ist dem betroffenen Spieler zwingend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Anhörung und eine etwaige Stellungnahme sind zu dokumentieren. Es bleibt jedoch in der Praxis teils unklar, wie mit einer gegenteiligen Stellungnahme des Spielers umzugehen ist.
- Dateneintragung: Die relevanten Daten werden in die Sperrdatei OASIS eingetragen.
- Mindestdauer: Die Sperrdauer beträgt grundsätzlich mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann eine kürzere Dauer von mindestens drei Monaten beantragt werden.
- Aufbewahrung von Unterlagen: Die Stelle, die die Sperre eingetragen hat, ist zur Aufbewahrung der sperrrelevanten Unterlagen verpflichtet.
4. § 8b Beendigung der Sperre
Die Aufhebung einer Sperre ist in § 8b GlüStV 2021 geregelt.
- Antrag erforderlich: Eine Sperre endet nicht automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person.
- Mindestdauer beachten: Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden.
- Zuständigkeit: Zuständig für die Aufhebung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
- Schutzfristen: Die Aufhebung wird wirksam:
- Bei Selbstsperren: Eine Woche nach Antragseingang bei der Behörde.
- Bei Fremdsperren: Einen Monat nach Antragseingang bei der Behörde.
- Information: Der Antragsteller und ggf. Dritte, die eine Fremdsperre beantragt hatten, werden über die Aufhebung informiert.
5. § 8c Kosten für die Nutzung des Sperrsystems
Nach § 8c GlüStV 2021 können für die Nutzung des Sperrsystems durch die angeschlossenen Glücksspielanbieter Kosten anfallen. Die Details hierzu, wie Einrichtungsgebühren, variable Kosten pro Abfrage oder jährliche Mindestgebühren, sind in den aktuellen Preislisten des Regierungspräsidiums Darmstadt festgelegt.
6. § 8d Überführung von Datenbeständen
§ 8d GlüStV 2021 regelt die Überführung von Daten aus älteren, möglicherweise landesspezifischen Sperrdateien in das bundesweite OASIS-System. Dies war ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung des Spielerschutzes. Die Entsperrung von in OASIS überführten Sperren richtet sich ausschließlich nach § 8b GlüStV 2021.
7. § 23 Datenschutz (Datenerhebung und -verwendung für OASIS)
§ 23 GlüStV 2021 legt die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für OASIS fest.
- Gespeicherte Daten: Es dürfen spezifische personenbezogene Daten verarbeitet werden, darunter Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Aliasnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Grund und Dauer der Sperre, meldende Stelle und die zur Sperrung führenden Dokumente.
- Lichtbilder: Die Speicherung von Lichtbildern ist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 6 GlüStV 2021 vorgesehen. Der aktuelle Stand der flächendeckenden technischen Umsetzung dieser Funktion ist jedoch unklar; mehrere Quellen deuten darauf hin, dass dies “zurzeit noch nicht möglich” oder “geplant” sei. Das Regierungspräsidium Darmstadt liefert hierzu aktuell keine konkreten öffentlichen Angaben zum Implementierungsstatus.
- Datenübermittlung: Daten können im erforderlichen Umfang an Überwachungsstellen übermittelt werden.
- Protokollierung: Abfragen und Zugriffe werden protokolliert.
- Löschfrist: Die in OASIS gespeicherten Daten sind sechs Jahre nach Aufhebung der Sperre zu löschen.
- Auskunftsrecht: Betroffene haben ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO, ergänzt durch § 23 Abs. 7 GlüStV 2021.
8. Weitere relevante Bestimmungen (z.B. § 24 GlüStV 2021 – Erlaubnispflicht)
§ 24 GlüStV 2021 regelt die Erlaubnispflicht für Spielhallen und ähnliche Einrichtungen. Eine solche Erlaubnis setzt zwingend den Anschluss an das OASIS-System voraus.
D. Tabelle: Wichtige Paragraphen des GlüStV 2021 für OASIS im Überblick
Paragraph | Kurzbeschreibung des Inhalts | Relevanz für Spieler | Relevanz für Anbieter |
---|---|---|---|
§ 1 | Ziele des Staatsvertrages (Suchtprävention, Kanalisierung, Jugend-/Spielerschutz etc.) | Grundlegendes Verständnis für die Absichten des Gesetzgebers. | Rahmen für erlaubtes Glücksspiel und eigene Verantwortung. |
§ 6 | Anforderungen an das Sozialkonzept der Anbieter (Schulung, Aufklärung, Umsetzung Sperren etc.) | Information über Schutzmaßnahmen, die Anbieter ergreifen müssen. | Konkrete Handlungspflichten zur Prävention und zum Spielerschutz, inkl. OASIS-Integration. |
§ 8 | Einrichtung des Spielersperrsystems OASIS; Pflicht zum Abgleich mit der Sperrdatei. | Grundlage für den Ausschluss vom Spiel im Falle einer Sperre. | Verpflichtung zur Identifizierung und zum Abgleich jedes Spielers mit OASIS vor Spielteilnahme. |
§ 8a | Eintragung und Dauer der Sperre (Selbst-/Fremdsperre, Antragsverfahren, Mindestdauer, Anhörung bei Fremdsperre). | Details zu Beantragung, Gründen, Dauer und Verfahren von Spielersperren; Recht auf Anhörung bei Fremdsperre. | Verfahrensregelungen für die Entgegennahme und Bearbeitung von Sperranträgen; Pflicht zur Anhörung und Dokumentation. |
§ 8b | Beendigung der Sperre (Antrag auf Aufhebung, Zuständigkeit RP Darmstadt, Schutzfristen). | Voraussetzungen und Verfahren zur Aufhebung einer Sperre; Information über Wartezeiten (Schutzfristen). | Keine direkte Zuständigkeit für Aufhebung, aber Informationspflicht bei Fremdsperren. |
§ 8c | Kosten für die Nutzung des Sperrsystems. | Keine direkten Kosten für Spieler. | Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentgelten für den Anschluss und die Abfragen bei OASIS. |
§ 8d | Überführung von Datenbeständen älterer Sperrdateien in OASIS. | Sicherstellung, dass auch ältere, rechtmäßig erfolgte Sperren im bundesweiten System Berücksichtigung finden. | Kenntnisnahme, dass auch überführte Sperren gültig sind und abgefragt werden müssen. |
§ 23 | Datenschutzrechtliche Bestimmungen für OASIS (gespeicherte Daten, Zugriff, Löschfristen, Rechte Betroffener). | Information, welche Daten gespeichert werden, wer Zugriff hat, wie lange Daten aufbewahrt werden; Auskunftsrechte. | Kenntnis der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung von Spielerdaten im Zusammenhang mit OASIS. |
§ 24 | Erlaubnispflicht für Spielhallen etc. (setzt Anschluss an OASIS voraus). | Indirekt relevant, da nur erlaubte Anbieter an OASIS angeschlossen sind. | Grundlegende Voraussetzung für den legalen Betrieb; Anschluss an OASIS ist zwingender Teil der Erlaubnis. |