Datenschutz im Spielersperrsystem OASIS

Das Spielersperrsystem OASIS dient dem Schutz von Spielerinnen und Spielern gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Die dafür notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert höchsten Datenschutz. Diese Seite informiert über die Datenspeicherung, Rechtsgrundlagen, Zugriffsrechte, Speicherdauer und Ihre Rechte als betroffene Person.

Welche Ihrer Daten speichert OASIS? (§ 23 Abs. 1 GlüStV 2021)

Gemäß § 23 Abs. 1 GlüStV 2021 werden folgende Datenkategorien gespeichert, um den Spielerschutz zu gewährleisten und Umgehungen zu verhindern:

  • Personenstammdaten: Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen.
  • Weitere Identifikationsmerkmale: Aliasnamen, verwendete Falschnamen (falls bekannt).
  • Geburtsdaten: Geburtsdatum, Geburtsort.
  • Anschrift: Aktuelle Meldeadresse.
  • Lichtbilder: Gesetzlich vorgesehen (§ 23 Abs. 1 Nr. 6 GlüStV 2021 ), praktische Umsetzung unklar (siehe Abschnitt III).
  • Sperrspezifische Informationen: Grund und Dauer der Sperre.
  • Herkunft der Sperre: Meldende Stelle (z.B. Glücksspielanbieter, RP Darmstadt).
  • Zusätzliche Dokumente: Antragsformulare, Nachweise bei Fremdsperren.

Übersicht der gespeicherten Datenkategorien:

DatenkategorieBeispiel / Erläuterung
Familiennamen, Vornamen, GeburtsnamenZur eindeutigen Identifizierung der Person.
Aliasnamen, verwendete FalschnamenFalls bekannt, um Umgehungsversuche zu erschweren.
GeburtsdatumWichtiges Identifikationsmerkmal.
GeburtsortWeiteres Identifikationsmerkmal.
AnschriftAktuelle Wohnanschrift.
LichtbilderGemäß § 23 Abs. 1 Nr. 6 GlüStV 2021 vorgesehen, aber technische Umsetzung noch nicht flächendeckend (Stand Anfang 2024).
Grund der SperreZ.B. “Selbstsperre”, “Fremdsperre wegen Spielsuchtgefahr”, “Fremdsperre wegen Überschuldung”.
Dauer der SperreBei befristeten Selbstsperren die gewählte Dauer; sonst in der Regel “unbefristet” mit Mindestdauer.
Meldende StelleDer Glücksspielanbieter oder die Behörde, die die Sperre eingetragen hat.
Zur Sperrung führende DokumenteAnträge, Nachweise bei Fremdsperre, ggf. Schriftverkehr.

Speicherung von Lichtbildern: Aktueller Stand

Obwohl § 23 Abs. 1 Nr. 6 GlüStV 2021 die Speicherung von Lichtbildern vorsieht, ist der aktuelle technische Umsetzungsstand unklar. Ältere Quellen (2021 , Februar 2023 ) und eine Leistungsübersicht des RP Darmstadt (Stand 01.07.2021 ) deuten darauf hin, dass dies “zurzeit noch nicht möglich” oder “geplant” sei. Offizielle aktuelle Informationen fehlen.

Die Speicherung von Lichtbildern könnte die Identifizierung verbessern, birgt aber erhebliche datenschutzrechtliche Risiken (Eingriff in Persönlichkeitsrechte, sensible Daten). Die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Möglichkeit und unklarer Umsetzung deutet auf technische, rechtliche oder administrative Hürden hin.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

Die Datenverarbeitung in OASIS basiert primär auf den §§ 8 bis 8d sowie § 23 des GlüStV 2021. Diese nationalen Regelungen stehen im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. c (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) und lit. e (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse) DSGVO.

Die Verarbeitung ist nicht willkürlich und muss stets den DSGVO-Prinzipien (Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung) entsprechen.

Wer hat Zugriff auf Ihre in OASIS gespeicherten Daten?

  • Glücksspielanbieter: Erhalten bei Abfrage nur eine Statusinformation (“gesperrt” oder “nicht gesperrt”), keinen Einblick in Details wie den Sperrgrund.
  • Unberechtigte Dritte: Kein Zugriff durch Auskunfteien (z.B. SCHUFA), Banken oder Kreditinstitute. Eine OASIS-Sperre hat keine direkten Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit.
  • Behörden: Zuständige Glücksspiel-Überwachungsbehörden der Länder und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) haben im erforderlichen Umfang Zugriff zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (§ 23 Abs. 2 GlüStV 2021 ).

Wie lange werden Ihre Daten in OASIS gespeichert?

  • Reguläre Sperren: Daten werden sechs Jahre nach offizieller Aufhebung der Sperre gelöscht (§ 23 Abs. 5 GlüStV 2021 [ (“Archiv”), ]). Diese Frist dient vermutlich der Nachverfolgbarkeit, statistischen Auswertung oder Beweissicherung [Forschung E].
  • 24-Stunden-Sperre (“Panik-Button”): Daten werden bereits nach zwei Wochen gelöscht.
  • Aktenführung RP Darmstadt: Für darüberhinausgehende Akten (z.B. Schriftverkehr) gelten allgemeine Aufbewahrungsfristen nach hessischem Landesrecht.

Ihre Rechte als betroffene Person nach der DSGVO

Ihnen stehen umfassende Rechte gemäß der DSGVO zu:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Unrichtiger Daten.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Eingeschränkt, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (GlüStV 2021) erforderlich ist. Eine Löschung allein aufgrund der DSGVO entgegen dem GlüStV 2021 ist nicht möglich.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Eingeschränkt, wenn eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO): Bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (z.B. Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit).

Die wichtigsten Rechte im OASIS-Kontext sind Auskunft und Berichtigung. Löschungs- und Widerspruchsrechte sind durch den GlüStV 2021 eingeschränkt.

Ihr Ansprechpartner für Datenschutzfragen zu OASIS

Für spezifische Anfragen und die Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Darmstadt :

Regierungspräsidium Darmstadt Der behördliche Datenschutzbeauftragte Luisenplatz 2 64283 Darmstadt

E-Mail: [email protected] (Telefonnummer bitte der offiziellen Webseite des RP Darmstadt entnehmen)