Dieser Abschnitt führt Sie durch die verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit dem OASIS Spielersperrsystem: Wie Sie eine Sperre beantragen, wie eine bestehende Sperre aufgehoben werden kann und wie Sie Auskunft über eine eingetragene Sperre erhalten.
Sperre beantragen (Applying for a Ban)
1. Wo und wie stelle ich einen Antrag?
Einen Antrag auf Eintragung einer Spielersperre (Selbst- oder Fremdsperre) können Sie an folgenden Stellen einreichen:
- Direkt beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt: Dies ist die zentral zuständige Behörde für die Verwaltung des OASIS-Systems. Anträge können postalisch, per E-Mail oder über die auf der Webseite des RP Darmstadt bereitgestellten Online-Formulare eingereicht werden.
- Bei jedem an OASIS angeschlossenen Glücksspielanbieter: Dazu zählen Spielhallen, Spielbanken, Online-Casino-Anbieter, Wettbüros etc. Diese Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, Sperranträge entgegenzunehmen und an das RP Darmstadt weiterzuleiten oder die Sperre selbst im System einzutragen.
- Mit Unterstützung von Suchtberatungsstellen: Viele Suchtberatungsstellen sind mit den Verfahren vertraut und können beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich sein.
2. Benötigte Dokumente und Informationen
Für einen erfolgreichen Antrag sind folgende Unterlagen und Informationen in der Regel erforderlich:
- Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Antragsformular: Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können zu erheblichen Verzögerungen führen oder nicht bearbeitet werden.
- Lesbare Kopie eines gültigen amtlichen Identitätsdokuments: Dies ist in der Regel ein Personalausweis oder Reisepass der zu sperrenden Person. Ein Führerschein ist oft nicht ausreichend.
- Bei einer Selbstsperre: Angabe der gewünschten Sperrdauer. Die Mindestdauer beträgt in der Regel drei Monate, wenn von der grundsätzlichen Mindestdauer von einem Jahr abgewichen wird. Es kann auch eine unbefristete Sperre (mit einer Mindestdauer von einem Jahr) beantragt werden.
- Bei einer Fremdsperre zusätzlich:
- Glaubhafte Nachweise, die den geltend gemachten Sperrgrund (z.B. Spielsuchtgefährdung, Überschuldung) belegen. Beispiele sind ärztliche Atteste, Schuldanerkenntnisse, Pfändungsbeschlüsse oder Zeugenaussagen.
- Gegebenenfalls eine Kopie des Ausweisdokuments der antragstellenden Person.
3. Tabelle: Erforderliche Unterlagen für Sperranträge
Antragsart | Erforderliches Dokument/Information | Wo einzureichen / Hinweis |
---|---|---|
Selbstsperre | Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Selbstsperre, lesbare Kopie des Personalausweises/Reisepasses der zu sperrenden Person, Angabe der gewünschten Sperrdauer. | RP Darmstadt (online, Post, E-Mail) oder Glücksspielanbieter. |
Fremdsperre | Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Fremdsperre, lesbare Kopie des Ausweises des Antragstellers UND der zu sperrenden Person (falls verfügbar), glaubhafte Nachweise für den Sperrgrund (z.B. ärztliche Atteste, Schuldanerkenntnisse, Pfändungsbeschlüsse). | RP Darmstadt (Post, E-Mail) oder Glücksspielanbieter. Anhörung der zu sperrenden Person ist zwingend vor Eintragung der Sperre. |
Sperre aufheben (Revoking a Ban)
Eine im OASIS-System eingetragene Spielersperre endet niemals automatisch, auch nicht nach Ablauf einer ursprünglich festgelegten Frist. Für die Aufhebung ist immer ein aktiver Antrag der gesperrten Person erforderlich.
1. Voraussetzungen für die Aufhebung
- Ablauf der Mindestsperrdauer:
- Bei einer Selbstsperre: Die individuell gewählte Mindestdauer (mindestens 3 Monate) oder die grundsätzliche Mindestdauer von einem Jahr muss abgelaufen sein.
- Bei einer Fremdsperre: Die Mindestdauer von einem Jahr muss abgelaufen sein.
- Schriftlicher Antrag der gesperrten Person: Die Aufhebung muss von der gesperrten Person selbst beantragt werden.
2. Antragstellung beim RP Darmstadt
- Das Regierungspräsidium Darmstadt ist die allein zuständige Behörde für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Aufhebung einer OASIS-Spielersperre. Glücksspielanbieter können Sperren nicht selbst aufheben, sondern Anträge allenfalls an das RP Darmstadt weiterleiten.
- Der Antrag kann online über die Webseite des RP Darmstadt gestellt werden.
- Alternativ ist auch eine postalische Antragstellung möglich.
3. Fristen und Schutzfristen nach Antrag
Die Aufhebung einer Sperre wird erst nach Ablauf bestimmter gesetzlicher Fristen wirksam, den sogenannten Schutzfristen (§ 8b Abs. 3 GlüStV 2021):
- Bei einer Selbstsperre: Die Sperre wird eine Woche nach Eingang des vollständigen Aufhebungsantrags beim RP Darmstadt wirksam.
- Bei einer Fremdsperre: Die Sperre wird einen Monat nach Eingang des vollständigen Aufhebungsantrags beim RP Darmstadt wirksam.
Wichtig: Anträge auf Aufhebung, die vor dem Ablauf der jeweiligen Mindestsperrdauer beim RP Darmstadt eingehen, sind unwirksam und werden nicht bearbeitet. In einem solchen Fall muss der Antrag nach Erreichen der Mindestsperrdauer erneut und vollständig gestellt werden.
4. Formulare und Anleitungen
- Das RP Darmstadt stellt auf seiner Webseite ein Online-Antragsformular für die Aufhebung einer Sperre zur Verfügung.
- Beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags. In der Regel wird eine aktuelle Kopie des Ausweisdokuments zur Identitätsverifikation benötigt.
5. Tabelle: Erforderliche Unterlagen für Aufhebungsanträge
Erforderliches Dokument/Information | Wo einzureichen / Hinweis |
---|---|
Vollständig ausgefülltes (Online-)Antragsformular für Sperraufhebung. | Ausschließlich beim Regierungspräsidium Darmstadt (online oder postalisch). |
Lesbare Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses. | Dem Antrag beizufügen oder im Online-Verfahren hochzuladen. |
Sicherstellung, dass die Mindestsperrdauer abgelaufen ist. | Anträge vor Ablauf der Mindestfrist sind unwirksam und müssen erneut gestellt werden. |
Ggf. Bestätigung der E-Mail-Adresse im Online-Verfahren. | Notwendig, damit der eigentliche Aufhebungsantrag zugesendet werden kann (falls ein mehrstufiges Online-Verfahren genutzt wird). |
Auskunft über eine bestehende Sperre
Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob für sie eine Sperre im OASIS-System eingetragen ist.
- Antragstellung: Die Auskunft kann beim Regierungspräsidium Darmstadt oder über einen Glücksspielanbieter (der dann eine Abfrage bei OASIS durchführt) beantragt werden.
- Online-Formular: Das RP Darmstadt stellt hierfür ebenfalls ein Online-Antragsformular auf seiner Webseite zur Verfügung.
Diese Möglichkeit zur Selbstauskunft dient der Transparenz und ermöglicht es Ihnen, Ihren eigenen Status zu überprüfen, insbesondere wenn Unsicherheit über eine eventuell bestehende Sperre herrscht.